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Eine Gebärden-sprachdolmetscherin übersetzt Lautsprache in Gebärdensprache und umgekehrt. Sie ist neutral und hat nicht die Aufgabe Inhalte zu erklären. Dolmetscherinnen fügen weder Informationen hinzu, noch
lassen sie welche weg. Sie übersetzen die Inhalte des Gesprächs. Dolmetscherinnen unterliegen einer Schweigepflicht.