Textversion
Weil er während seiner Arbeitszeit über Facebook private Nachrichten verschickte, wurde ein Ingenieur von seiner Firma entlassen. Er klagte gegen die Entlassung und führte die Klage bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Gerichtshof wies die Klage ab: Ein Arbeitgeber hat das Recht zu überprüfen, ob seine Angestellten während der Arbeitszeit ihre beruflichen Pflichten erfüllen und den Firmencomputer nicht für private Zwecke gebrauchen.
So lange der Arbeitgeber es also nicht offiziell erlaubt hat, sollten Arbeitnehmer davon absehen, während der Arbeitszeit Facebook oder ähnliche Dienste (zum Beispiel auch WhatsApp) zu nutzen.
Quelle: NTV, http://www.n-tv.de/ratgeber/Klaeger-muss-Kuendigung-akzeptieren-article16752681.html