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Beim Datenschutz geht es um Daten, die einzelnen Personen zugeordnet werden können. Nehmen wir zum Beispiel den fiktiven Gehörlosen Malte Morgenrot: Personenbezogene Daten von ihm sind erst mal sein Geburtstag, seine Adresse und die Namen seiner Eltern. Aber auch das Ergebnis einer Untersuchung beim Arzt, die Einkaufsliste beim Amazon oder die Telefonnummern, mit denen er im letzten Monat SMS ausgetauscht hat, sind persönliche Daten.
Malte hat das Recht, dass nicht jeder auf diese Daten zugreifen kann. Er kann grundsätzlich selbst entscheiden, wem welche persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Damit Malte aber nicht alleine darauf achten muss, gibt es Gesetze zum Datenschutz. Und es gibt einen Bundesbeauftragten für den Datenschutz der zusammen mit Beauftragten in den Bundesländern die Einhaltung dieser Gesetze überwacht.