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Wenn man im Internet Fotos oder Videos veröffentlichten möchte, auf denen Menschen zu erkennen sind, benötigt man deren Einverständnis. Ansonsten kann die Verletzung der Persönlichkeitsrechte mit einem Ordnungsgeld bestraft werden. Möchte man trotz fehlendem Einverständnis veröffentlichen, so müssen die Gesichter der Personen unkenntlich gemacht werden. Das kann zum Beispiel durch verpixeln geschehen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 13W32/13). In dem Fall hatte eine Zeitung im Netz das Video eines Polizeieinsatzes veröffentlicht. Die Gesichter der Beteiligten waren nicht unkenntlich gemacht. Als die Zeitung trotz Aufforderung die Beteiligten nicht verpixelte, verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro.