14.11.2016 02.40

Framing oder das Einbetten von Videos

Beim Framing werden fremde Inhalte, wie zum Beispiel Videos, auf der eigenen Website oder auch im eigenen Facebook-Profil eingebettet. Ob das legal ist entscheidet, wer das Video zuerst hochgeladen hat.

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Was ist Framing?

Framing ist Englisch und heißt so viel wie Einrahmung. Beim Framing werden fremde Inhalte, wie zum Beispiel Videos, auf der eigenen Website oder auch im eigenen Facebook-Profil eingebettet. Sie werden dann dort in einem Rahmen von der Ursprungswebsite aus abgespielt. Viele kennen das von Facebook her, wenn man dort in seiner Chronik ein YouTube-Video verlinkt. Diese YouTube-Videos werden dann zwar auf Facebook angezeigt, stammen aber nach wie vor von YouTube. Werden solche Videos auf YouTube gelöscht, kann man sie auch nicht mehr auf Facebook anschauen. Der Vorteil des Framing für den einzelnen User liegt darin, dass er zum Anschauen eines Videos nicht die Website wechseln muss.

Was ist problematisch am Framing?

Entscheidend ist, wer das Video zuerst hochgeladen hat: Ist es der Rechteinhaber (das ist meist auch derjenige, der das Video aufgenommen hat), so darf das Video per Framing auf anderen Websites eingebunden werden. Wurde das Video dagegen nicht von seinem Urheber auf einer Videoplattform, wie zum Beispiel YouTube oder Vimeo, platziert, darf es nicht per Framing in andere Websites eingebunden werden. Das gilt auch für das eigene Facebook-Profil. Wichtig ist also, vor dem Verlinken von Videos zu prüfen, ob der Urheber das Video hochgeladen hat. Im Zweifel sollte man das Einbinden aber besser unterlassen.

Weitere Informationen

Urteil des Bundesgerichtshofes zum Framing

 

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